Steuererklärungen
Ob selbstständig oder Privatperson, jeder von uns hat seine Beteiligung am Wohl des Staates in irgendeiner Art der Steuerzahlung zu leisten – der Eine mehr, der Andere weniger. Hierfür sind nicht nur die Vielzahl der Steuergesetze und deren Anwendungsmöglichkeiten zu beachten, sondern gegebenenfalls auch die Unterschiede zwischen deutschem Recht, EU-Recht und sonstigem, ausländischen Recht hinsichtlich steuerlicher Belange.
Für unsere selbstständigen Mandanten übernehmen wir die Ausfertigung sämtlicher Steuererklärungen zur
- Körperschaftsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Umsatzsteuer,
- gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung.
Für unseren aus Privatpersonen bestehenden Mandantenkreis übernehmen wir
- die Ausfertigung der Einkommensteuererklärungen,
- die Ausfertigung der Erbschaftsteuererklärungen,
- die Ausfertigung der Anträge zur Erlangung der Eigenheimzulage,
- die Ausfertigung der Überschussrechnungen für Mietwohngrundstücke,
- die Ermittlung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften,
- die Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren.
Auf der Seite „Kontakt“ können Sie uns mitteilen, welche Unterstützung Sie von uns benötigen.